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Daldrup: Finanzgericht Münster bestätigt gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Das Finanzgericht Münster bestätigt in einem Musterverfahren die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Einkaufs von Hotelleistungen. Der Hoteleinkauf unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung – herauszurechnen sind Leistungen, die über die reine Anmietung des Hotelzimmers hinausgehen. Dies sind Verpflegung, Unterhaltung, Beförderung und die übliche Rezeption sowie die Reinigung der Räumlichkeiten. Dies ist der Tenor eines heute bekannt gegebenen Urteils des Finanzgerichts Münster.

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Frank Baranowski: Kommunen wollen mitreden

Das von der Bundeskanzlerin mit den Länderministerpräsidenten vereinbarte Integrationskonzept bezeichnet der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK NRW), der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski, als „endlich einen ersten Schritt in die richtige Richtung“. Diesem Schritt, so Baranowski, müssen jetzt aber auch schnell Taten folgen. Städte und Gemeinden haben bei der Integration der Flüchtlinge keine Zeit zu verlieren.

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Mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW hat das aktualisierte „Mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 (WoFP 2014 – 2017)“ mit den Begründungen der Änderungen für das Programmjahr 2016 vorgelegt.

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Kommunalakademie kompakt NRW – jetzt anmelden!

Im April startet wieder die vierteilige Seminarreihe „Kommunalakademie kompakt“ der FES-Kommunal Akademie NRW. Interessierte und leistungsbereite Kommunalpolitiker_innen lernen an den vier Wochenenden, sich ihren Aufgaben in ihren Kommunen noch effektiver zu stellen. Das Seminar soll mithelfen, die richtigen Themen zu finden und „die Materie zu beherrschen“. Weiterhin werden Fähigkeiten und Kenntnisse über Entscheidungsabläufe und Machtstrukturen erweitert und eine verbesserte Kommunikation ermöglicht.

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Unterschiedliche Zuweisungsquoten von Flüchtlingen

In einem Schreiben hatte der Städte- und Gemeindebund NRW Kommunalminister Ralf Jäger zu der Problematik der unterschiedlichen Zuweisungsquoten von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden informiert. In einem Erlass des Innenministeriums vom 15. Januar 2016 wird nun ausgeführt, dass die Zuweisungspraxis im Jahr 2015 dazu geführt habe, dass einzelne Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtung gem. FlüAG nur un-ureichend erfüllt haben. Weiter wird ausgeführt, dass mit den Bezirksregierungen ein zeitnaher Ausgleich dieses Zustandes vereinbart worden ist. Die Bezirksregierung Arnsberg ergänzt zeitnah die allen Bezirksregierungen vorliegende Auflistung um die bei der Berechnung der Fehlerquote berücksichtigten Aufnahmeeinrichtungen. Der Erlass und der Schnellbrief sind als Anlage beigefügt.

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