Daldrup: Finanzgericht Münster bestätigt gewerbesteuerliche Hinzurechnungen

Es wird dadurch die Auffassung der Finanzbehörden bestätigt, dass der Einkauf von Unterbringungsleistungen der Gewerbesteuer unterliegt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Musterverfahren, dass über den Einzelfall hinaus für die gesamte Branche von Bedeutung ist.
Dies ist ein gutes Zeichen für die Kommunen, die auf verstetigte Gewerbesteuereinnahmen angewiesen sind. Die Reiseveranstalter hatten zuletzt im Rahmen der Steuerreform 2008 erheblich von der Absenkung des Körperschaftssteuersatzes sowie bei der Gewerbesteuer profitiert – die Hinzurechnungen waren hier als Kompensation erweitert worden. Das Gericht und die Finanzverwaltung stimmen darüber überein, dass lediglich die reinen Übernachtungskosten der Hinzurechnung unterliegen.
Die völlig überzogenen Befürchtungen der Reisebranche bestätigen sich damit nicht. Im Ergebnis liegt keine übermäßige steuerliche Belastung der Reisebranche vor. Es ist zu hoffen, dass anstelle des aggressiven Lobbyismus von Seiten der Reiseverbände nunmehr wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussion zurückkehrt.