Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, positioniert sich zu den heutigen Medienberichten über den Bürgermeister einer Kommune im Rheinland, der nach Bedrohungen von Rechtsextremen einen Waffenschein beantragen will.
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Josef Neumann: „Der Soziale Arbeitsmarkt kommt nun auch mit Tariflohn.“
Zur anstehenden Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes im Bundestag erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Wie ist die Netzabdeckung in Deiner Kommune?
Die Bundesnetzagentur hat ihre bestehende App zur Breitbandmessung erweitert, so dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können.
Ab sofort kann über die App der Bundesnetzagentur auch gemeldet werden, wenn man sich in einem Funkloch befindet. Die App speichert den Standort – und überträgt die Daten, sobald das Handy wieder Internet hat. Mit diesen Informationen sollen dann Funklocher systematisch erfasst werden und auf dieser Basis Gespräche mit den Mobilfunk-Anbietern geführt werden, wo die Netze noch weiter verbessert werden können.
Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Klimapaket
Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Nach kurzen, aber intensiven Beratungen einigten sich Bund und Länder am 18. Dezember 2019 auf Änderungen am Klimapaket.
Statement zur Einigung im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket
Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zum Klimapaket anlässlich Vermittlungsausschuss
Die Städte halten die für heute (Mittwoch) erwartete Einigung im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket für sinnvoll, um die Wirkung der Maßnahmen für den Klimaschutz zu beschleunigen. Der Deutsche Städtetag fordert die Länder auf, die 1,5 Milliarden Euro, die sie vom Bund erhalten, „unbedingt auch für den Klimaschutz in den Kommunen zu verwenden“. Das sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
FlüAG: Das Land muss seine Schulden bei den Kommunen endlich bezahlen
Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW haben sich auf eine gemeinsame Position beim Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geeinigt, dabei verlangen sie unter anderem einen höheren Betrag pro Flüchtling vom Land.
Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“
Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das ist das Ziel des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt“. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Initiatoren des Aktionsplans ihre Solidarität mit den Einsatzkräften im Land. „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW.