In der Anhörung am 15.01.2020 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages zur Situation der Schwimmbäderinfrastruktur haben die Sachverständigen der Sportorganisationen, der Sportstättenbetreiber und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) beschrieben, welche Gefahren von den anhaltenden Schließungen von Schwimmbädern ausgehen. So gelten in Deutschland immer mehr Menschen als nicht sichere Schwimmer. Davon sind insbesondere junge Menschen betroffen. Daher fordert die SPD Fraktion im Bundestag eine umfangreiche Investitionsoffensive für die Sportstätteninfrastruktur in Deutschland.
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Urteil und Urteilsbegründung zur Abschaffung der Stichwahl und Neuregelung bei der Einteilung der Wahlbezirke
In der mündlichen Urteilsbegründung am 20. Dezember 2019 führte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Dr....
Köln und Bonn müssen Fahrverbote einführen – Kommunen bleibt kaum Spielraum
„Die Untätigkeit der Landesregierung beim Diesel-Thema hat die heutigen Fahrverbote geradezu provoziert. Noch im März hatte Ministerpräsident Armin Laschet Fahrverboten eine deutliche Absage erteilt. Offensichtlich hat das, was die Landesregierung an Aktivitäten entfaltet hat, um Fahrverbote zu verhindern, dem Gericht nicht gereicht“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen, anlässlich der Urteile des Verwaltungsgerichts Köln.
Straßenausbaubeiträge abschaffen – wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute auf ihrer Klausurtagung in Brühl einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht. Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
Christian Dahm: „Mit unserem Gesetzentwurf entlasten wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten.“
Pressemeldung „Selbstbewaffnung – Reul ist in der Pflicht“
Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, positioniert sich zu den heutigen Medienberichten über den Bürgermeister einer Kommune im Rheinland, der nach Bedrohungen von Rechtsextremen einen Waffenschein beantragen will.
Josef Neumann: „Der Soziale Arbeitsmarkt kommt nun auch mit Tariflohn.“
Zur anstehenden Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes im Bundestag erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Wie ist die Netzabdeckung in Deiner Kommune?
Die Bundesnetzagentur hat ihre bestehende App zur Breitbandmessung erweitert, so dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können.
Ab sofort kann über die App der Bundesnetzagentur auch gemeldet werden, wenn man sich in einem Funkloch befindet. Die App speichert den Standort – und überträgt die Daten, sobald das Handy wieder Internet hat. Mit diesen Informationen sollen dann Funklocher systematisch erfasst werden und auf dieser Basis Gespräche mit den Mobilfunk-Anbietern geführt werden, wo die Netze noch weiter verbessert werden können.
Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.