„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.
Die SGK NRW begrüßt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW gegen die Abschaffung der Stichwahl bei den (Ober-)bürgermeister- und Landratswahlen. Die vom Landtag beschlossene Abschaffung der Stichwahl ist damit für die Kommunalwahlen 2020 vom Tisch!
Wir brauchen mehr Demokratie, nicht weniger!
In einem völlig überhasteten Verfahren wollten sich Ministerpräsident Laschet und die Koalition aus CDU und FDP mehr Macht in den Rathäusern des Landes sichern. Dem hat der Verfassungsgerichtshof einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Ministerpräsident Laschet muss sich und seiner Regierungskoalition nun höchstrichterlich attestieren lassen, dass eine politische Mehrheit das Wahlrecht nicht verbiegen kann, wie es ihr beliebt.
„Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt sichergestellt, dass sich die gewählten Spitzen der Gemeinden, Städte und Kreise in ihrem Amt auf eine breite Basis bei den Wählerinnen und Wählern stützen können. Damit ist ausgeschlossen, dass ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin mit 30 % oder weniger der Wählerstimmen im ersten Wahlgang ins Amt gehoben wird“, so Frank Baranowski weiter.
Dennoch merkt Frank Baranowski an, dass es weiterhin eine zentrale Aufgabe aller politischen Ebenen sei, gerade die Kommunalpolitik in den Fokus zu rücken. Denn hier würden die Entscheidungen getroffen, die die Menschen vor Ort direkt betreffen und hier können die Bürgerinnen und Bürger mitgestalten durch politisches Engagement und durch eine hohe Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 und dann zwei Wochen später auch in der Stichwahl.
„Kommunalpolitik ist die Basis unserer Städte- und Gemeinden. Hier können und wollen wir Demokratie leben und das können wir nur, wenn eine breite Basis an Wählerinnern und Wählern hinter den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den tausenden von ehrenamtlichen engagierten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern steht. Diese Grundlage hat das Gericht nun gesichert“, ergänzt Frank Baranowski abschließend.
Hintergrund:
Die Stichwahlen wurden erstmalig im Jahr 1994 eingeführt und haben sich bewährt. 2007 schafften CDU und FDP sie ab. Die rot-grüne Minderheitsregierung erreichte, dass sie 2011 mit den Stimmen der Linken und der FDP – die sie jetzt wieder abschaffen will – wieder eingeführt wurde. Hintergrund war, dass bei der Kommunalwahl 2009 in einigen Kommunen Kandidatinnen und Kandidaten mit weniger als einem Drittel aller Stimmen gewählt wurden. Die niedrigen Stimmenanteile der Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Wählerschaft.