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Ministerin Scharrenbach (CDU) verwehrt Kindern die Abschlussübernachtung im Kindergarten

Im Programm vieler Kindertagesstätten ist es ein fester Bestandteil, die Übernachtung mit den Vorschulkindern im letzten Kindergartenjahr.

Die Kinder wuseln schon Stunden wenn nicht gar Tage vor der eigentlichen Übernachtung aufgeregt durch die Wohnung. Zum x-ten Mal wird überprüft, ob der heißgeliebte Teddy für die Übernachtungsparty im Kindergarten eingepackt ist. Kein Wunder, ist er der engste Begleiter der Kleinen und darf nie fehlen. Erst recht nicht, wenn die erste Nacht außerhalb der eigenen vier Wände ansteht.

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Kommunalworkshop im Rahmen des 10. Branchentags Windenergie NRW

Auch in diesem Jahr findet wieder ein Kommunalworkshop im Rahmen des 10. Branchentages Windenergie am 13. Juni in Düsseldorf statt, auf diesen möchten wir Euch mit dieser Kommunalmail hinweisen. Für Mitarbeiter/innen der Kommunalverwaltungen und Mitglieder der Kommunalvertretungen ist die Teilnahme am Kommunaltag kostenfrei.

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Bund und Länder in der Pflicht!

Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:

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Grundsteuer verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat die Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Diese muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.

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Mehr Unterstützung bei der Finanzierung für Flüchtlinge gefordert

Initiative von Bürgermeistern verlangt mehr Geld für Integrationsarbeit und das Verfahren von Ausreisepflichtigen – Die SGK NRW begrüßt die Forderungen der Hauptverwaltungsbeamten aus dem Kreis Herford, die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterzuleiten und die Unterstützung für ausreisepflichtige Personen auszuweiten.

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Engpässe beim Programm „Gute Schule 2020“ beseitigen – Kommunen mehr Zeit einräumen

Nach der aktuellen Gesetzeslage verbleibt den Kommunen nach dem Abruf von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Zeitraum von 30 Monaten, in dem sie die entsprechende Verwendung der Kredithilfen nachweisen müssen. Dies ist aufgrund der Situation in der Bauindustrie aber wegen der Personallage bei der Planung von Maßnahmen in den Kommunen zum teil recht schwierig. Die SPD Landtagsfraktion hat eine Ausweitung dieses Zeitraums auf 42 Monate im Landtag beantragt.

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