Bund und Länder in der Pflicht!

„Die Gesetzgeber müssen unverzüglich handeln! Mit dem heute verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung des Grundvermögens anhand alter Einheitswerte aus den Jahren 1964 und in Ostdeutschland sogar von 1935 für nicht mehr verfassungskonform erklärt.

Um die Grundsteuer und ihr Aufkommen für die Kommunen nicht zu gefährden, muss bis spätestens Ende 2019 eine neue gerechte und rechtssichere Rechtsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der Maßgaben des Verfassungsgerichtsurteils geschaffen werden. Bis zum 31.12.2024 muss eine neue Bemessungsgrundlage angewandt werden können.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien im Bund heißt es dazu: „Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt.“

Jetzt müssen Bund und Länder liefern und den Koalitionsvertrag umsetzen. Jede weitere Verzögerung wäre ein nicht hinnehmbares finanzpolitisches Fiasko.“