Die Übernachtungsparty der ältesten Kinder kurz vor dem Wechsel in die Grundschule wird von fast allen Kindern heiß ersehnt und stellt eine Art symbolischer Abnabelungsprozess vom Kindergarten dar und ist viele Kinder ein absolutes Highlight.
Diese Vorfreude nimmt nun mit der ministeriellen Antwort aus dem Hause Scharrenbach auf eine Anfrage aus Wuppertal ein jähes Ende.
Was war geschehen?
Die Bauaufsichtsbehörde Wuppertal, erkundigte sich danach, ob das Übernachten in Kindergärten genehmigungspflichtig sei, bzw. eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstelle. Die Antwort aus dem Hause Ina Scharrenbach ließ nicht lange auf sich warten. Selbstverständlich handele es sich bei solchen Übernachtungen um eine „genehmigungspflichtige Nutzungsänderung“, da die Übernachtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung sei. Frau Scharrenbach verbietet kurzerhand die vielfach obligatorische Abschlussübernachtung im Kindergarten.
Die Anfrage aus Wuppertal und die ministerielle Antwort findet ihr genauso wie die Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Stefan Kämmerling hier zum Download.
Wie wird bei Euch in der Kommune mit dem Thema umgegangen? Fragt doch mal Eure Verwaltung, welche Auswirkungen das Übernachtungsverbot der Ministerin Scharrenbach (CDU) in Eurer Kommune hat und welche Maßnahmen auf kommunaler Ebene ergriffen werden können, um den Kindern eine Übernachtung weiterhin zu ermöglichen.