MELDUNGEN
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Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Klimapaket
Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Nach kurzen, aber intensiven Beratungen einigten sich Bund und Länder am 18. Dezember 2019 auf Änderungen am Klimapaket.
Statement zur Einigung im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket
Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zum Klimapaket anlässlich Vermittlungsausschuss
Die Städte halten die für heute (Mittwoch) erwartete Einigung im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket für sinnvoll, um die Wirkung der Maßnahmen für den Klimaschutz zu beschleunigen. Der Deutsche Städtetag fordert die Länder auf, die 1,5 Milliarden Euro, die sie vom Bund erhalten, „unbedingt auch für den Klimaschutz in den Kommunen zu verwenden“. Das sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.