MELDUNGEN

MELDUNGEN

Wie ist die Netzabdeckung in Deiner Kommune?

Die Bundesnetzagentur hat ihre bestehende App zur Breitbandmessung erweitert, so dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können.

Ab sofort kann über die App der Bundesnetzagentur auch gemeldet werden, wenn man sich in einem Funkloch befindet. Die App speichert den Standort – und überträgt die Daten, sobald das Handy wieder Internet hat. Mit diesen Informationen sollen dann Funklocher systematisch erfasst werden und auf dieser Basis Gespräche mit den Mobilfunk-Anbietern geführt werden, wo die Netze noch weiter verbessert werden können.

mehr lesen
Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!

Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!

„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.

mehr lesen
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

mehr lesen
Fragen und Antworten zum Urteil

Fragen und Antworten zum Urteil

1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

mehr lesen

Archiv