MELDUNGEN
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Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.

Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

FlüAG: Das Land muss seine Schulden bei den Kommunen endlich bezahlen
Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW haben sich auf eine gemeinsame Position beim Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geeinigt, dabei verlangen sie unter anderem einen höheren Betrag pro Flüchtling vom Land.

Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“
Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das ist das Ziel des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt“. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Initiatoren des Aktionsplans ihre Solidarität mit den Einsatzkräften im Land. „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW.