Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss eine Reform nun umgehend in Angriff genommen werden. Ziel ist die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens für die Kommunen.
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Bund und Länder in der Pflicht!
Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:
Grundsteuer verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht hat die Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Diese muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.
Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
Bereits im August 2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ehrenamtler in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei sind. Die Pressestelle des Bundessozialgerichts veröffentlichte hierzu die folgende Pressemitteilung 38/2017 vom 16. August 2017 – Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei
Mehr Unterstützung bei der Finanzierung für Flüchtlinge gefordert
Initiative von Bürgermeistern verlangt mehr Geld für Integrationsarbeit und das Verfahren von Ausreisepflichtigen – Die SGK NRW begrüßt die Forderungen der Hauptverwaltungsbeamten aus dem Kreis Herford, die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterzuleiten und die Unterstützung für ausreisepflichtige Personen auszuweiten.
Entwurf zu einem Baurechtsmodernisierungsgesetz vorgelegt
Die CDU/FDP geführte Landesregierung hat durch Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2017 das Inkrafttreten der am 15. Dezember 2016 beschlossenen neugefassten Landesbauordnung (kurz: BauO 2016) in weiten Teilen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben. Dieser Zeitraum sollte dazu genutzt werden, die BauO 2016 auf mögliche Baukosten steigernde Regelungsinhalte sowie mögliche Verfahrensbeschleunigungspotenziale zu überprüfen.
Bericht der Landesregierung zur Teilweisen Weiterleitung der Integrationspauschale im Jahr 2018
Die Landesregierung teilte auf Nachfrage mit, wie die nunmehr außerhalb des GFG etatisierten 100 Millionen Euro auf die Kommunen verteilt werden sollen. Entgegen den Versprechungen im CDU Wahlprogramm zur Landtagswahl 2017 werden die Mittel aus der Integrationspauschale nun doch nicht vollständig an die Kommunen weitergeleitet.
Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2020 – Zuweisung der Budgets 2018
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Zuweisungen der Budgets 2018 an die Bewilligungsbehörden ais dem Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2020 veröffentlicht.
Engpässe beim Programm „Gute Schule 2020“ beseitigen – Kommunen mehr Zeit einräumen
Nach der aktuellen Gesetzeslage verbleibt den Kommunen nach dem Abruf von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Zeitraum von 30 Monaten, in dem sie die entsprechende Verwendung der Kredithilfen nachweisen müssen. Dies ist aufgrund der Situation in der Bauindustrie aber wegen der Personallage bei der Planung von Maßnahmen in den Kommunen zum teil recht schwierig. Die SPD Landtagsfraktion hat eine Ausweitung dieses Zeitraums auf 42 Monate im Landtag beantragt.
Nadja Lüders: „Die Landesregierung muss den sozialen Arbeitsmarkt in NRW jetzt aufbauen!“
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags hat sich heute in einer Anhörung mit dem Thema Langzeitarbeitslosigkeit befasst. Dazu erklärt Nadja Lüders, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW: