ARCHIV

Monat: August 2019

Bund und Länder in der Pflicht!

Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:

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Grundsteuer verfassungswidrig

Das Verfassungsgericht hat die Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Diese muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.

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Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

Bereits im August 2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ehrenamtler in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei sind. Die Pressestelle des Bundessozialgerichts veröffentlichte hierzu die folgende Pressemitteilung 38/2017 vom 16. August 2017 – Ehrenamt grundsätzlich beitragsfrei

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Mehr Unterstützung bei der Finanzierung für Flüchtlinge gefordert

Initiative von Bürgermeistern verlangt mehr Geld für Integrationsarbeit und das Verfahren von Ausreisepflichtigen – Die SGK NRW begrüßt die Forderungen der Hauptverwaltungsbeamten aus dem Kreis Herford, die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterzuleiten und die Unterstützung für ausreisepflichtige Personen auszuweiten.

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Entwurf zu einem Baurechtsmodernisierungsgesetz vorgelegt

Die CDU/FDP geführte Landesregierung hat durch Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 21. Dezember 2017 das Inkrafttreten der am 15. Dezember 2016 beschlossenen neugefassten Landesbauordnung (kurz: BauO 2016) in weiten Teilen um ein Jahr bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben. Dieser Zeitraum sollte dazu genutzt werden, die BauO 2016 auf mögliche Baukosten steigernde Regelungsinhalte sowie mögliche Verfahrensbeschleunigungspotenziale zu überprüfen.

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Engpässe beim Programm „Gute Schule 2020“ beseitigen – Kommunen mehr Zeit einräumen

Nach der aktuellen Gesetzeslage verbleibt den Kommunen nach dem Abruf von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Zeitraum von 30 Monaten, in dem sie die entsprechende Verwendung der Kredithilfen nachweisen müssen. Dies ist aufgrund der Situation in der Bauindustrie aber wegen der Personallage bei der Planung von Maßnahmen in den Kommunen zum teil recht schwierig. Die SPD Landtagsfraktion hat eine Ausweitung dieses Zeitraums auf 42 Monate im Landtag beantragt.

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