Zu den Kriterien der Verteilung heißt es in der Antwort der Landesregierung, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Haushaltsgesetz 2018 der Titel 633 20 "Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Integrationsmaßnahmen" in Höhe von 100 Millionen Euro im Kapitel 07 080 (Gesellschaftliche Teilhabe und Integration Zugewanderter) aufgrund eines Änderungsantrages der Regierungsfraktionen neu geschaffen wurde. Damit ist die Zielsetzung einer Entlastung der Städte und Gemeinden im Bereich der Integration von Flüchtlingen deutlich geworden.
Für die Verteilung der Finanzmittel an die Städte und Gemeinden ist eine gesetzliche Grundlage zwingend erforderlich. Diese wird aktuell von den federführenden Ressorts innerhalb der Landesregierung vorbereitet. Der Verteilungsschlüssel soll integrationspolitischen Zielen Rechnung tragen und nicht nur geduldete Flüchtlinge berücksichtigen, rechtssicher und einfach in seiner Umsetzung sein, unterschiedlichen Belastungssituationen vor Ort gerecht werden und eine faire Verteilung der Mittel innerhalb der kommunalen Familie ermöglichen. Im Übrigen soll er für die Kommunen hinsichtlich der Inanspruchnahme und Verausgabung sachgerecht sein.
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