Bund und Länder haben sich gestern auf die Konditionen der Regionalisierungsmittel, zur Finanzierung des Regional- und Nahverkehrs, geeinigt. Mit der Aufstockung um 700 Million auf 8 Milliarden Euro wurde ein gutes Ergebnis für die Länder erreicht. Davon profitiert NRW mit knapp 140 Millionen Euro. Die Gesamtsumme liegt oberhalb des seitens des Bundes ermittelten Bedarfs, aber unterhalb der seitens der Länder geforderten Summe.
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Baranowski begrüßt den Beschluss des Flüchtlingsgipfels als ersten Schritt
Finanzielle Entlastung der Kommunen und Gemeinden in der Flüchtlingskrise dringend notwendig. „Der gestrige Flüchtlingsgipfel hat eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen. Jetzt muss schnell klar werden, was von den in Aussicht gestellten Finanzhilfen bei den Kommunen ankommt – auf Euro und Cent“, kommentiert Frank Baranowski, Landesvorsitzender der SPD-Kommunalen (SGK NRW) die Ergebnisse des Treffens zwischen Bund und Ländern.
Daldrup: Bund unterstützt Kommunen dauerhaft bei Flüchtlingsaufnahme
Der Bund wird die Kommunen und die Länder bei den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme massiv und dauerhaft unterstützen. Das haben Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel gestern Abend beschlossen. Mit dem Beschluss werden eine Reihe kommunaler Kernforderungen erfüllt, für die sich die SPD eingesetzt hat.
Weitere bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte geplant
Die weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen erfordern die schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften.
Nach dem Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmegesetz, durch das die bis zum
31.12.2019 befristeten Regelungen des § 246 Abs. 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen
wurden (siehe Schnellbrief 2o3/2014), plant die Bundesregierung weitere bauplanungsrechtliche
Erleichterungen. Dies geschieht im Rahmen eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
(Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes
und weiterer Gesetze – „Asylpaket“) und wird Gegenstand des Bund-Länder-
Gipfels am kommenden Donnerstag, dem 24.09.2015 sein.
Entwicklung kommunalpolitischer Konzepte
Das Stärkungspaktgesetz NRW / Tourismus im Sauerland – Möglichkeiten und Perspektiven
Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Die Bundesregierung und die Länderchefs haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. November in Kraft treten können. Das Ergebnis sei lt. Bundesregierung „ein guter Tag für die Kommunen“. Der Bund ist bereit, künftig eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat zu geben.
Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
EU-Beschluss zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht ausreichend
Den Beschluss der EU-Innenminister zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen hält NRW-Innenminister Ralf Jäger nur „für einen Einstieg in eine längst überfällige solidarische Flüchtlingspolitik in Europa“.
Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins
Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.