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Daldrup: Bund unterstützt Kommunen dauerhaft bei Flüchtlingsaufnahme

Der Bund wird die Kommunen und die Länder bei den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme massiv und dauerhaft unterstützen. Das haben Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel gestern Abend beschlossen. Mit dem Beschluss werden eine Reihe kommunaler Kernforderungen erfüllt, für die sich die SPD eingesetzt hat.

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Weitere bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte geplant

Die weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen erfordern die schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften.
Nach dem Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmegesetz, durch das die bis zum
31.12.2019 befristeten Regelungen des § 246 Abs. 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen
wurden (siehe Schnellbrief 2o3/2014), plant die Bundesregierung weitere bauplanungsrechtliche
Erleichterungen. Dies geschieht im Rahmen eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
(Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes
und weiterer Gesetze – „Asylpaket“) und wird Gegenstand des Bund-Länder-
Gipfels am kommenden Donnerstag, dem 24.09.2015 sein.

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Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Bundesregierung und die Länderchefs haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. November in Kraft treten können. Das Ergebnis sei lt. Bundesregierung „ein guter Tag für die Kommunen“. Der Bund ist bereit, künftig eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat zu geben.

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Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins

Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

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Zusammenarbeit von Kommunen wird gesichert

Die Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Steuerbefreiung bestimmter Formen der Zusammenarbeit. Eine entsprechende Regelung hat die Koalition aus SPD und Union heute im Finanzausschuss beschlossen. Das ermöglicht den Kommunen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kosten zu sparen und ihre Arbeit effizient zu organisieren.

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