Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins

Das Kreditvolumen der Sonderfazilität beläuft sich auf 300 Mio. EUR. Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Kredite werden bis zur Ausschöpfung des Volumens in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt. Im Antragsformular ist unter dem Punkt "Vorhabensbeschreibung" lediglich zu bestätigen, dass Investitionen in Flüchtlingsunterkünfte finanziert werden. Außerdem ist die Zahl der geschaffenen Unterkunftsplätze anzugeben. Je nach Antragsaufkommen wird die KfW über eine Aufstockung des Programms entscheiden.
 
Der Mittelabruf ist bis 9 Monate nach Kreditzusage möglich. Alle übrigen Bedingungen (insbesondere Kreis der Antragsberechtigten, tilgungsfreie Anlaufjahre, notwendige Unterlagen und Antragsverfahren) entsprechen den bestehenden Regelungen in unserem Basisprogramm "IKK – Investitionskredit Kommunen" (208). Die entsprechenden Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de/208.
 
Informationen zu allen Förderprodukten für die kommunale und soziale Infrastrukturfinanzierung erhalten Sie unter www.kfw.de/infra. Gern beraten wir Sie auch telefonisch unter 0800 – 539 9008 (kostenfrei) oder Sie senden Ihren persönlichen Beratungswunsch per E-Mail an kommune@kfw.de. Ihr Kundenbetreuer informiert Sie auch im Rahmen eines persönlichen Gespräches.