Zusammenarbeit von Kommunen wird gesichert

„In der Praxis arbeiten viele Kommunen zusammen. So lassen manche zum Beispiel ihre Personalverwaltung von der Nachbarkommune miterledigen gegen die Erstattung der Kosten. Oder sie überlassen einer anderen Kommune eine Turnhalle zur Nutzung für den Schulsport. Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wird sichergestellt, dass die Kommunen für solche Formen der Zusammenarbeit keine Umsatzsteuer bezahlen müssen.

Angesichts knapper Kassen und des demographischen Wandels ist dies eine gute Nachricht für unsere Kommunen. Ob bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben oder Leistungen der Daseinsvorsorge: Die Nutzung von Synergieeffekten und die Auslastung vorhandener personeller und sachlicher Ressourcen liegen im öffentlichen Interesse. Die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen steht hierbei nicht im Wettbewerb mit Leistungen privater Anbieter. Zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger soll sie deshalb nicht durch Umsatzsteuer verteuert werden.
Die Neuregelung wurde notwendig nach mehreren Urteilen des Bundesfinanzhofes. Bereits im Koalitionsvertrag setzte die SPD durch, dass die interkommunale Zusammenarbeit steuerlich nicht belastet werden soll. Diese Zusage hat die SPD- Bundestagsfraktion in den Verhandlungen zu diesem Gesetz eingelöst.“