STARKE KOMMUNEN SIND DAS FUNDAMENT UNSERER DEMOKRATIE

Baranowski: Wiedereinführung der Sperrklausel richtig! Funktionsfähigkeit der Räte wiederherstellen!

In der Vergangenheit habe sich wiederholt gezeigt, dass durch die fehlende Sperrklausel immer mehr Gruppierungen für die Räte kandidieren und die Entscheidungsfindung durch unklare Mehrheiten massiv erschwert und vor allem in die Länge gezogen wird.

„Die Wiedereinführung einer 2,5-Prozent-Klausel in die Verfassung ist ein wirksames Mittel, um die weitere Zersplitterung der Räte zu verhindern und gleichzeitig die tatsächliche Wahlgleichheit durch die Gleichbehandlung der Wählerstimmen wiederherzustellen“, so der Oberbürgermeister von Gelsenkirchen weiter.

Es müsse jetzt gehandelt werden, um einer weiteren Zersplitterung der kommunalen Vertretungen bei den nächsten Kommunalwahlen entgegenzuwirken. Für eine stabile Entscheidungsfindung in den Räten und Kreistagen, aber auch aus Kostengründen, sei diese klare Regelung unerlässlich, denn in vielen Räten und Kreistagen sitzen zehn und mehr Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder:

In 22 von 27 Räten der kreisfreien Städte wurden 86 Mandatsträger in 43 Zweiergruppen und in 22 Räten 64 Einzelmandatsträger gewählt, also 150 Mandatsträger, die allein oder mit ihrer Zweiergruppe keine Fraktion bilden können. Ebenso stellt sich die Lage in den Kreisen dar: In 28 von 30 Kreistagen und der Städteregion Aachen wurden 112 Mandatsträger in 56 Zweiergruppen und in 23 Kreistagen 39 Einzelmandatsträger gewählt. Dadurch sind nun in 14 Räten kreisfreier Städte mehr als zehn und in drei Kreistagen zehn Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger gewählt worden.

„Dies ist nicht nur eine Belastung für die Bürgermeister und Landräte, sondern führt gerade für die ehrenamtlichen Mandatsträger zu einer demotivierenden Situation vor Ort“, so Baranowski weiter.

Auch sei durch die aktuelle Rechtslage die Wahlgleichheit gefährdet: So brauchte die CDU beispielsweise in Hamm zur Erringung eines Ratsmandates 1184 Stimmen, für den ersten Sitz und damit den Einzug in den Rat genügten jedoch bereits 654 Wählerstimmen.

„Die Kommunalpolitik ist die Basis der parlamentarischen Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Es muss das gemeinsame Ziel der Fraktionen im Landtag sein, diese nachhaltig zu stärken und zu erhalten. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich den heute vorgestellten Gesetzentwurf von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen“, so der SGK-Landesvorsitzende abschließend.