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Hübner: Landtag bringt umfassende Hilfen für die Kommunen auf den Weg

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Es regelt die Verteilung der Bundeshilfe in Höhe von rund 1,126 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen in NRW. Gefördert werden können dabei zum Beispiel Investitionen in Krankenhäuser, in den Lärmschutz an Straßen, in die energetische Sanierung kommunaler Infrastruktur oder in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur.

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Regionalisierungsmittel: „Toller Erfolg für den Nahverkehr in NRW“

Bund und Länder haben sich gestern auf die Konditionen der Regionalisierungsmittel, zur Finanzierung des Regional- und Nahverkehrs, geeinigt. Mit der Aufstockung um 700 Million auf 8 Milliarden Euro wurde ein gutes Ergebnis für die Länder erreicht. Davon profitiert NRW mit knapp 140 Millionen Euro. Die Gesamtsumme liegt oberhalb des seitens des Bundes ermittelten Bedarfs, aber unterhalb der seitens der Länder geforderten Summe.

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Baranowski begrüßt den Beschluss des Flüchtlingsgipfels als ersten Schritt

Finanzielle Entlastung der Kommunen und Gemeinden in der Flüchtlingskrise dringend notwendig. “Der gestrige Flüchtlingsgipfel hat eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen. Jetzt muss schnell klar werden, was von den in Aussicht gestellten Finanzhilfen bei den Kommunen ankommt – auf Euro und Cent”, kommentiert Frank Baranowski, Landesvorsitzender der SPD-Kommunalen (SGK NRW) die Ergebnisse des Treffens zwischen Bund und Ländern.

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Daldrup: Bund unterstützt Kommunen dauerhaft bei Flüchtlingsaufnahme

Der Bund wird die Kommunen und die Länder bei den Kosten für die Flüchtlingsaufnahme massiv und dauerhaft unterstützen. Das haben Bund und Länder beim Flüchtlingsgipfel gestern Abend beschlossen. Mit dem Beschluss werden eine Reihe kommunaler Kernforderungen erfüllt, für die sich die SPD eingesetzt hat.

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Weitere bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte geplant

Die weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen erfordern die schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften.
Nach dem Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmegesetz, durch das die bis zum
31.12.2019 befristeten Regelungen des § 246 Abs. 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen
wurden (siehe Schnellbrief 2o3/2014), plant die Bundesregierung weitere bauplanungsrechtliche
Erleichterungen. Dies geschieht im Rahmen eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
(Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes
und weiterer Gesetze – „Asylpaket“) und wird Gegenstand des Bund-Länder-
Gipfels am kommenden Donnerstag, dem 24.09.2015 sein.

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