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Stinka: Landesregierung hat kein Konzept in der Luftreinhaltung und lässt die Kommunen im Stich

Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts war absehbar. Deshalb ist es ein Offenbarungseid, dass die Landesregierung weiterhin untätig und orientierungslos ist. Wir haben mehrmals die Landesregierung zum Handeln aufgefordert. Die für diese wichtige Frage zuständigen Minister für Verkehr und für Umwelt haben bislang geschwiegen und sich darauf verlassen, dass dieses Problem von den NRW-Kommunen gelöst wird. Käme ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm nicht erfüllen, würden von den 3,1 Millionen zugelassenen Diesel-Pkw in NRW rund 2,6 Millionen Diesel-Fahrzeuge unter ein Dieselfahrverbot fallen.

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GFG 2015 verfassungsgemäß

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute die Verfassungsbeschwerden der Städte Blomberg und Münster und der Gemeinde Hellenthal gegen § 9 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 (GFG 2015) zurückgewiesen.

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„Koalitionsvertrag mit kommunalfreundlicher Handschrift – Investitionen in Schulen, Wohnungsbau und Verkehr“

Gemeinsame Erklärung von Städtetagspräsident Lewe und Vize Maly „Koalitionsvertrag mit kommunalfreundlicher Handschrift – Investitionen in Schulen, Wohnungsbau und Verkehr“
Der Deutsche Städtetag sieht im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „zahlreiche positive Signale zugunsten der Kommunen“. Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, und der Vizepräsident, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, erklärten in einer ersten Bewertung:

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Koalitionsvertrag: Bewertung aus kommunaler Sicht

Der Koalitionsvertrag zeigt nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes einige durchaus hoffnungsvolle Ansätze für die Kommunen. Richtig und wichtig ist das Bekenntnis zu einer Investitionsoffensive für die Schulen und die angekündigte Lockerung des Kooperationsverbotes.

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Vorläufiges amtliches Endergebnis

Bei der Bürgermeisterwahl in Arnsberg liegen alle Schnellmeldungen dem Wahlleiter vor. Das vorläufige Endergebnis der Bürgermeisterwahl in Arnsberg steht somit fest!

Nach einem spannenden Kopf-an-Kopf-Rennen konnte sich keiner der Favoriten deutlich absetzen.

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Vorerst kein Dieselfahrverbot in Düsseldorf

Die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselfahrzeugen, die mit dem Motorenaggregat EA 189 EU5 des Volkswagen-Konzerns ausgestattet sind, ist mangels Klagebefugnis des Umweltverbandes bereits unzulässig. Außerdem ist die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führen, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen.

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Der große Wurf? KAG eine Gegenüberstellung

CDU und FDP haben ihre Ideen zu Änderungen an den Straßenausbaubeiträgen vorgestellt. Die SGK NRW hat die Vorschläge analysiert und der Gesetzesinitiative der SPD Landtagsfraktion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gegenübergestellt.

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