Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der tiefgreifende Änderungen bei den bewährten Integrationsräten vorsieht.
Geplant ist, den § 27 GO NRW neu zu fassen. In Zukunft sollen nach der Vorstellung der Landesregierung die Kommunen die Möglichkeit haben, sich zwischen einem Integrationsausschuss und einem Integrationsrat zu entscheiden.