MELDUNGEN
MELDUNGEN
EU-Beschluss zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht ausreichend
Den Beschluss der EU-Innenminister zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen hält NRW-Innenminister Ralf Jäger nur „für einen Einstieg in eine längst überfällige solidarische Flüchtlingspolitik in Europa“.
Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins
Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen erlassen, die Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen zum Ziel haben.
Zusammenarbeit von Kommunen wird gesichert
Die Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Steuerbefreiung bestimmter Formen der Zusammenarbeit. Eine entsprechende Regelung hat die Koalition aus SPD und Union heute im Finanzausschuss beschlossen. Das ermöglicht den Kommunen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kosten zu sparen und ihre Arbeit effizient zu organisieren.
Landesregierung stellt 900 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge bereit
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will in einem 3. Nachtragshaushalt 2015 zusätzlich gut 900 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitstellen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Landtag in einem abgekürzten Verfahren über die aktualisierte Planung für das laufende Jahr abstimmen, so dass das Geld schon Anfang Oktober den Kommunen und Landesbehörden zur Verfügung stehen kann.