MELDUNGEN

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Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins

Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

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Zusammenarbeit von Kommunen wird gesichert

Die Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Steuerbefreiung bestimmter Formen der Zusammenarbeit. Eine entsprechende Regelung hat die Koalition aus SPD und Union heute im Finanzausschuss beschlossen. Das ermöglicht den Kommunen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kosten zu sparen und ihre Arbeit effizient zu organisieren.

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Landesregierung stellt 900 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge bereit

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will in einem 3. Nachtragshaushalt 2015 zusätzlich gut 900 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitstellen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Landtag in einem abgekürzten Verfahren über die aktualisierte Planung für das laufende Jahr abstimmen, so dass das Geld schon Anfang Oktober den Kommunen und Landesbehörden zur Verfügung stehen kann.

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