Mit der Reform des Kommunalabgabengesetzes sieht die Landesregierung einige neue bzw. zusätzliche Aufgaben bei den Kommunen vor. Diese bedeuten für die Kommunen in NRW einen zusätzlichen Mehraufwand und Mindereinnahmen.
ARCHIV
Wohin geht es mit den Straßenausbaubeiträgen?
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat eine Kompakt-Information zu der von ihr geplanten Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen herausgegeben.
Frank Baranowski als Vorsitzender der Bundes-SGK wiedergewählt – Bundes-SGK feiert 40 Jahre
Rund 300 sozialdemokratische Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker waren der Einladung der Bundes-SGK zur Bundesdelegiertenversammlung nach Kassel gefolgt und diskutierten unter dem Leitthema „Konkret. Kommunal. Digital.“ die Herausforderungen aktueller Kommunalpolitik und feierten das 40-jährige Bestehen der Bundes-SGK im Rahmen eines kommunalen Abends.
Bund-Länder Einigung zum Kohleausstieg
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister seiner Mitgliedskommunen darüber informiert, dass der Bund und die vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt sich in der Nacht auf den 16.01.2020 auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB-Kommission) auf den weiteren zeitlichen Ablauf für das Abschalten der Braunkohlekraftwerke in Deutschland geeinigt haben.
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entlastet Bürger nicht
Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht in den Straßenausbaubeiträge weiterhin ein geeignetes Mittel, um die Sanierung kommunaler Straßen durch die Bürgerinnen und Bürger finanzieren zu lassen und entsprechend angemessen an den Kosten zu beteiligen.
Festsetzung zum GFG 2020
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung hat die endgültigen GFG-Zuweisungen festgesetzt. Hier findet ihr die sogenannten Landtagstabellen mit den gemeindescharfen Schlüsselzuweisungen und den Pauschalen. Darüber hinaus findet Ihr hier die die Bedarfszuweisungen (Kurortehilfe, etc.).
Drei Punkte zum Haushalt 2019
1. Haushalt 2019: Fortsetzung Kommunalentlastung
Nachdem wir in der vergangenen Wahlperiode die größte finanzielle Entlastung für die Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik (rd. 60 Milliarden Euro) durchgesetzt haben, setzen wir diese Politik jetzt fort:
Einmalige Aufstockung der Integrationspauschale für 2019 um 435 Millionen Euro für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung (auf insg. fast 2,5 Milliarden Euro). Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar, dass die Länder in der Pflicht stehen und die Zuweisungen ‚ohne klebrigen Hände‘ an die Bundesländer weiterleiten.
Doch kein Akteneinsichtsrecht in Grundsteuerakten
Das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 6. November 2018 entschieden dass eine Ratsfraktion im Rahmen des Akteneinsichtsrechtes keine Einsicht in die Gewerbesteuerakten verlangen kann. Dies wurde erst heute durch eine Pressemitteilung des Gerichts bekannt.
Musterresolution und Musteranfrage zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat ihren auf ihrer Klausurtagung in Brühl erarbeiteten Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei gleichzeitiger Kompensation der Einnahmeausfälle durch das Land vorsieht, in den Landtag eingebracht.
Wenig Überraschend: Die Reflexartige Ablehnung des SPD Vorstoßes durch die CDU/FDP Mehrheit im Landtag. Und dies obwohl Minister Wüst eine ähnliche Forderung vor der Mittelstandsvereinigung der CDU in NRW erhoben hat.
Dieselfahrverbot auf der A40
Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen meldet heute:
„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit einem heute verkündeten Urteil entschieden, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Essen innerhalb der derzeitigen grünen Umweltzone eine sog. „blaue Umweltzone“ errichtet werden muss, die die Essener Stadtteile Frohnhausen, Holsterhausen, Altendorf, Rüttenscheid, Westviertel, Nordviertel, Vogelheim, Altenessen-Süd, Altenessen-Nord, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Südostviertel, Huttrop, Frillendorf, Steele, Kray und Leithe umfasst und auch die Teilstrecke der Bundesautobahn (BAB) 40 durch Essener Stadtgebiet einschließt. In dieser Zone muss ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 4/IV-Motoren und älter eingeführt werden, das beginnend mit dem 1. September 2019 auch Dieselkraftfahrzeuge der Klasse Euro 5/V erfasst.