Doch kein Akteneinsichtsrecht in Grundsteuerakten

Hiermit ändert das OVG ausdrücklich seine gegenteiligen Rechtsprechung aus dem Jahr 1997 und hebt das erstinstanzliche Urteil des VG Düsseldorfs ausdrücklich auf.
Das OVG stellt damit das Steuergeheimnis über das Akteneinsichtsrecht einer Ratsfraktion. Die Pressemeldung des OVG Münster kann hier heruntergeladen werden. Sobald das Urteil mit seinen Gründen verfügbar ist, werden wird dies ebenfalls einstellen.
Aktenzeichen 15 A 2638/17 (I. Instanz: VG Düsseldorf 1 K 14162/16)