Mit der Reform des Kommunalabgabengesetzes sieht die Landesregierung einige neue bzw. zusätzliche Aufgaben bei den Kommunen vor. Diese bedeuten für die Kommunen in NRW einen zusätzlichen Mehraufwand und Mindereinnahmen.
Der parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst hat sich mit der Frage der Konnexitätsrelevanz dieser neuen Aufgaben beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass die neu auf die Kommunen übertragenen Aufgaben konnexitätsrelevant sind.
Das Gutachten des parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes kann hier heruntergeladen werden.