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Die Mittelverteilung nach dem Stärkungspaktgesetz ist für die Jahre 2011 und 2012 verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit heute verkündetem Urteil die Verfassungsbeschwerde der Stadt Oer-Erkenschwick gegen die Verteilung von Konsolidierungshilfen durch das Stärkungspaktgesetz vom 9. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 661 ff.) zurückgewiesen. Nach diesem Gesetz stellt das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2011 bis 2020 Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation, die zur Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen verpflichtet sind, Konsolidierungshilfen zur Verfügung.

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Land stellt 180 Millionen Euro und 792 neue Stellen für die Bildung und Betreuung von Flüchtlingen bereit

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat in einem zweiten Nachtragshaushalt eine umfangreiche Unterstützung für die steigende Zahl der Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Insgesamt will sie 807 neue Stellen schaffen und 206 Millionen Euro für 2015 bereitstellen. Davon ist der größte Teil – 180 Millionen und 792 Stellen – für die Versorgung, die Bildung und Betreuung von Asylbewerbern vorgesehen. Gebraucht werden vor allem Lehrerinnen und Lehrer, um die Schülerinnen und Schüler unter den Flüchtlingen adäquat unterrichten zu können.

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