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Ergebnisse der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Bundesregierung und die Länderchefs haben sich auf eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise geeinigt. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. November in Kraft treten können. Das Ergebnis sei lt. Bundesregierung “ein guter Tag für die Kommunen”. Der Bund ist bereit, künftig eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat zu geben.

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Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins

Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität “Flüchtlingseinrichtungen”. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms “IKK – Investitionskredit Kommunen” (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

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Zusammenarbeit von Kommunen wird gesichert

Die Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Steuerbefreiung bestimmter Formen der Zusammenarbeit. Eine entsprechende Regelung hat die Koalition aus SPD und Union heute im Finanzausschuss beschlossen. Das ermöglicht den Kommunen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kosten zu sparen und ihre Arbeit effizient zu organisieren.

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Landesregierung stellt 900 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge bereit

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will in einem 3. Nachtragshaushalt 2015 zusätzlich gut 900 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitstellen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Landtag in einem abgekürzten Verfahren über die aktualisierte Planung für das laufende Jahr abstimmen, so dass das Geld schon Anfang Oktober den Kommunen und Landesbehörden zur Verfügung stehen kann.

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Baranowski: Wiedereinführung der Sperrklausel richtig! Funktionsfähigkeit der Räte wiederherstellen!

SGK NRW begrüßt Gesetzentwurf der Landtagsfraktionen SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen: „Spätestens seit der Kommunalwahl ist klar: Eine Sperrklausel für die kommunalen Räte muss wieder eingeführt werden, da die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Vertretungen langfristig so nicht mehr aufrechtzuerhalten ist“, kommentiert Frank Baranowski, Landesvorsitzender der SPD-Kommunalen (SGK NRW) den heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer kommunalen Sperrklausel.

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Minister Gruntram Schneider: „Zusammenstehen und Verstehen“

Die Landesregierung hat über das Programm „Zusammenstehen und Verstehen“ insgesamt 1,5 Millionen Euro für die ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer in den Kommunen zur Verfügung gestellt. Die genauen Zahlen können den Dateien im Bereich “Download” entnommen werden.

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