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Ab 2017 bekommen NRW-Kommunen monatlich 866 Euro pro Flüchtling

Ab dem 1. Januar 2017 sollen die NRW-Kommunen eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber erhalten. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zugestimmt. „Das Geld soll künftig den Menschen folgen. Damit hält das Land sein Versprechen und erfüllt eine weitere wesentliche Forderung der Kommunalen Spitzenverbände“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

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Chef der SPD-Kommunalen: Städte und Gemeinden nicht vergessen!

Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, erklärt anlässlich des Treffens der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung am 13. und 14. Oktober 2016:

„Das Ziel ist in Sicht, aber die Ziellinie für die Kommunen noch lange nicht überschritten! Gut ist, dass sich Bund und Länder am vergangenen Freitag auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigen konnten. Aber das Ganze wird erst dann zu einem guten Paket, wenn die Interessen der Kommunen in Deutschland in der Umsetzung ausreichend berücksichtigt werden. Dass allein die Länder ab 2020 über mehr Geld verfügen, reicht noch nicht. Das ist leider das Ergebnis, wenn man die Kommunen nicht direkt mit an den Tisch holt. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen – im Ergebnis leider vergeblich.

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Ab dem 1. Januar 2017 sollen die NRW-Kommunen eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber erhalten. Das Kabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zugestimmt. „Das Geld soll künftig den Menschen folgen. Damit hält das Land sein Versprechen und erfüllt eine weitere wesentliche Forderung der Kommunalen Spitzenverbände“, sagte Innenminister Ralf Jäger.

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Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, erklärt anlässlich des Treffens der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung am 13. und 14. Oktober 2016:

„Das Ziel ist in Sicht, aber die Ziellinie für die Kommunen noch lange nicht überschritten! Gut ist, dass sich Bund und Länder am vergangenen Freitag auf eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigen konnten. Aber das Ganze wird erst dann zu einem guten Paket, wenn die Interessen der Kommunen in Deutschland in der Umsetzung ausreichend berücksichtigt werden. Dass allein die Länder ab 2020 über mehr Geld verfügen, reicht noch nicht. Das ist leider das Ergebnis, wenn man die Kommunen nicht direkt mit an den Tisch holt. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen – im Ergebnis leider vergeblich.

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Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der SPD. Die SGK hat das Ziel, sozialdemokratische Grundsätze in der Kommunalpolitik zu verwirklichen.

Die SGK NRW wurde im Jahr 1972 in Düsseldorf gegründet und hat zur Zeit rund 10.000 Mitglieder. Dazu zählen Mitglieder aus 580 Fraktionen der Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen, der Landschaftsversammlungen sowie der Regionalräte. Neben den sozialdemokratischen (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern sowie Landräten gehören zahlreiche weitere Personen, die in der öffentlichen Verwaltung ein Amt oder in der SPD eine Funktion mit kommunalpolitischem Bezug haben, der SGK NRW an.