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AKTUELLE MELDUNGEN

Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

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Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“

Aktionsplan „Gemeinsam gegen Gewalt – Aktionsbündnis zum Schutz von Feuerwehr- und Rettungskräften“

Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das ist das Ziel des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt“. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Initiatoren des Aktionsplans ihre Solidarität mit den Einsatzkräften im Land. „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW.

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In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

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Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Das ist das Ziel des Aktionsplans „Gemeinsam gegen Gewalt“. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten die Initiatoren des Aktionsplans ihre Solidarität mit den Einsatzkräften im Land. „Gemeinsam gegen Gewalt“ ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Unfallkasse NRW, der komba gewerkschaft nrw, des Verbandes der Feuerwehren NRW, des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW.

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Wir gestalten
sozialdemokratische
Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der SPD. Die SGK hat das Ziel, sozialdemokratische Grundsätze in der Kommunalpolitik zu verwirklichen.

Die SGK NRW wurde im Jahr 1972 in Düsseldorf gegründet und hat zur Zeit rund 10.000 Mitglieder. Dazu zählen Mitglieder aus 580 Fraktionen der Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen, der Landschaftsversammlungen sowie der Regionalräte. Neben den sozialdemokratischen (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern sowie Landräten gehören zahlreiche weitere Personen, die in der öffentlichen Verwaltung ein Amt oder in der SPD eine Funktion mit kommunalpolitischem Bezug haben, der SGK NRW an.