MELDUNGEN
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„Das Land ist in der Integrationspolitik ein starker Partner der Kommunen“
Der Städtetag NRW diskutiert gestern auf seiner Mitgliederversammlung in Aachen das Thema Zuwanderung und Integration. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im nordrheinischen-westfälischen Landtag:
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das Integrationsgesetz der Großen Koalition
Gestern haben sich in Berlin die Spitzenvertreter der Regierungskoalition aus Union und SPD auf ein Integrationsgesetz geeinigt, das sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns orientiert. Dazu erklärt Ibrahim Yetim, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
Zahlen zur Aufnahme von Flüchtlingen in Nordrhein-Westalen
Auf der folgenden Website findet Ihr eine Übersicht, wie viele Asylsuchende Nordrhein-Westfalen 2016 aufgrund der Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels über EASY (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer) zugewiesen wurden.
Kampmann: Ü3-Investitionsprogramm gestartet – 100 Millionen Euro für neue Kitaplätze
Das von Familienministerin Christina Kampmann im Dezember 2015 angekündigte Ü3-Investitionsprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro wird ab sofort gestartet. Alle Jugendämter in Nordrhein-Westfalen können somit Investitionsfördermittel zum Bau neuer Kitaplätze für über dreijährige Kinder beantragen.
Bundesgerichtshof entscheidet erneut zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen mit einer Kommune in Nordrhein-Westfalen
Die Gemeinde Hückeswagen verklagte die Rechtsnachfolgerin der Landesbank WestLB, auf Zahlung und Feststellung im Zusammenhang mit dem Abschluss von drei Zinssatz-Swap-Verträgen in Anspruch.
Grundlage der Geschäftsbeziehungen der Parteien war ein im Jahr 2005 geschlossener „Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte“. Auf der Basis dieses Rahmenvertrages schlossen die Parteien insgesamt Drei nunmehr streitgegenständliche Vertrage unter anderem am 9. November 2006 einen „Kündbaren Zahler-Swap“, am 12. März 2008 auf einen „Digitalen Zinsumfeld-Swap“ sowie am 16. November 2009 einen „CHF-Plus-Swap“.
Bei allen drei streitgegenständlichen Zinssatz-Swap-Verträgen war der Marktwert bei Abschluss aus Sicht der Gemeinde in Höhe von mindestens rund 2,9% des jeweiligen Bezugsbetrags negativ. Jedenfalls über die Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts unterrichtete die Beklagte die Klägerin nicht.
Hierzu hat der BGH die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.