MELDUNGEN
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Pressemeldung „Selbstbewaffnung – Reul ist in der Pflicht“
Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, positioniert sich zu den heutigen Medienberichten über den Bürgermeister einer Kommune im Rheinland, der nach Bedrohungen von Rechtsextremen einen Waffenschein beantragen will.
Josef Neumann: „Der Soziale Arbeitsmarkt kommt nun auch mit Tariflohn.“
Zur anstehenden Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes im Bundestag erklärt Josef Neumann, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Wie ist die Netzabdeckung in Deiner Kommune?
Die Bundesnetzagentur hat ihre bestehende App zur Breitbandmessung erweitert, so dass Bürger Lücken in der Mobilfunkabdeckung melden können.
Ab sofort kann über die App der Bundesnetzagentur auch gemeldet werden, wenn man sich in einem Funkloch befindet. Die App speichert den Standort – und überträgt die Daten, sobald das Handy wieder Internet hat. Mit diesen Informationen sollen dann Funklocher systematisch erfasst werden und auf dieser Basis Gespräche mit den Mobilfunk-Anbietern geführt werden, wo die Netze noch weiter verbessert werden können.

Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.

Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.