MELDUNGEN

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Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

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Fragen und Antworten zum Urteil

Fragen und Antworten zum Urteil

1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

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Statement zur Einigung im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket

Statement zur Einigung im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages zum Klimapaket anlässlich Vermittlungsausschuss

Die Städte halten die für heute (Mittwoch) erwartete Einigung im Vermittlungsausschuss zum Klimapaket für sinnvoll, um die Wirkung der Maßnahmen für den Klimaschutz zu beschleunigen. Der Deutsche Städtetag fordert die Länder auf, die 1,5 Milliarden Euro, die sie vom Bund erhalten, „unbedingt auch für den Klimaschutz in den Kommunen zu verwenden“. Das sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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