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Daldrup: Gemeinsames Handeln für Verkehrswende in Kommunen notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Kommunen Fahr-verbote für Diesel-Fahrzeuge verhängen können. Fahrverbote können aber nur die Ultima Ratio sein. Die Reduzierung der Schadstoffbelastung muss in erster Linie durch technische Umrüstung und einen sauberen Personennahverkehr erreicht werden.

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Diesel-Umrüstung jetzt statt Fahrverbote

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Kommunen grundsätzlich Diesel-Fahrverbote in Betracht ziehen müssen, wenn sich die Schadstoffkonzentration an bestimmten Straßen nicht anders senken lasse, führt zu einem massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. „Städte und Gemeinden dürfen nicht für die Versäumnisse anderer haftbar gemacht werden“, machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich.

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GFG 2015 verfassungsgemäß

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute die Verfassungsbeschwerden der Städte Blomberg und Münster und der Gemeinde Hellenthal gegen § 9 Abs. 1 des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 (GFG 2015) zurückgewiesen.

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
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40104 Düsseldorf

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