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Engpässe beim Programm „Gute Schule 2020“ beseitigen – Kommunen mehr Zeit einräumen

Nach der aktuellen Gesetzeslage verbleibt den Kommunen nach dem Abruf von Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“ ein Zeitraum von 30 Monaten, in dem sie die entsprechende Verwendung der Kredithilfen nachweisen müssen. Dies ist aufgrund der Situation in der Bauindustrie aber wegen der Personallage bei der Planung von Maßnahmen in den Kommunen zum teil recht schwierig. Die SPD Landtagsfraktion hat eine Ausweitung dieses Zeitraums auf 42 Monate im Landtag beantragt.

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