Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen beschlossen. Nordrhein-Westfalens Kommunen werden dabei von finanziellen Hilfen in Höhe von insgesamt rund 1,126 Milliarden Euro profitieren, die der Bund zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht damit einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt deutlich höher als beim üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel.
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Römer: Hilfe für die Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung
Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten wird, vom 1.1.2015 auf den 1.1.2016 verändert werden.
Wenig Hoffnung für notleidende Städte und Kreise
Städte, Gemeinden und Kreise müssten eigentlich kollektiv aufatmen. Denn addiert man die Ergebnisse aller Kommunalhaushalte, schreiben die Kämmerer seit drei Jahren schwarze Zahlen. Das allerdings darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass rund ein Viertel der Kommunen immer tiefer in die Schuldenspirale gerät.
Daldrup: Wachsende Schere zwischen den Kommunen
Rund ein Viertel der Städte und Gemeinden sind nicht aus eigener Kraft in der Lage, sich aus der Schuldenspirale zu befreien. Der kommunale Finanzreport der Bertelsmann Stiftung bestätigt einmal mehr die Kernprobleme eines großen Teils der deutschen Kommunen: hohe Soziallasten, fehlende Investitionskraft, anhaltend hohe Kassenkredite und Investitionsschwäche. Die verfassungsrechtlich geforderte Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen ist dadurch in Gefahr. Der Bund ist gefordert, den Kommunen zu helfen.