Hübner: Faire und rechtssichere Verteilung von Finanzhilfen für Kommunen

Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner:

„Die Landesregierung hat dafür gekämpft, dass Nordrhein-Westfalens Kommunen in angemessenem Umfang von den Bundeshilfen profitieren. Das hat sich ausgezahlt. Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Umsetzung des entsprechenden Bundesgesetzes sieht eine faire Verteilung der Investitionshilfen innerhalb Nordrhein-Westfalens vor. Maßgebliches Verteilungskriterium wird dabei der Umfang der nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erfolgten Schlüsselzuweisungen an die einzelnen Kommunen in den Jahren von 2011 bis 2015 sein.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für ein seit Jahrzehnten bewährtes System zur Bestimmung des finanziellen Unterstützungsbedarfs der Kommunen, das bereits mehrfach gerichtlich bestätigt wurde und somit Rechtssicherheit bietet. Gerade die durch Sozialausgaben verursachten Bedarfe spiegeln sich in der Berechnungssystematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes wider. Gewährleistet wird durch dieses Verteilungskriterium auch, dass besonders die Kommunen von den Hilfen profitieren, die sie aufgrund ihrer angespannten finanziellen Lage am nötigsten haben. Wenn man die Hilfen nach dem Maßstab der Schlüsselzuweisungen verteilt, erhalten 16 von 427 nordrhein-westfälischen Kommunen allein 50 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel. Das ist zielgenau und das Gegenteil vom ,Gießkannenprinzip‘.“