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Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!

Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!

„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.

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Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

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Fragen und Antworten zum Urteil

Fragen und Antworten zum Urteil

1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

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Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!

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„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.

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Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig

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In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

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1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?

Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

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Wir gestalten
sozialdemokratische
Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen

Die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der SPD. Die SGK hat das Ziel, sozialdemokratische Grundsätze in der Kommunalpolitik zu verwirklichen.

Die SGK NRW wurde im Jahr 1972 in Düsseldorf gegründet und hat zur Zeit rund 10.000 Mitglieder. Dazu zählen Mitglieder aus 580 Fraktionen der Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen, der Landschaftsversammlungen sowie der Regionalräte. Neben den sozialdemokratischen (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeistern sowie Landräten gehören zahlreiche weitere Personen, die in der öffentlichen Verwaltung ein Amt oder in der SPD eine Funktion mit kommunalpolitischem Bezug haben, der SGK NRW an.