MELDUNGEN

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Unterschiedliche Zuweisungsquoten von Flüchtlingen

In einem Schreiben hatte der Städte- und Gemeindebund NRW Kommunalminister Ralf Jäger zu der Problematik der unterschiedlichen Zuweisungsquoten von Flüchtlingen in den Städten und Gemeinden informiert. In einem Erlass des Innenministeriums vom 15. Januar 2016 wird nun ausgeführt, dass die Zuweisungspraxis im Jahr 2015 dazu geführt habe, dass einzelne Kommunen ihre Aufnahmeverpflichtung gem. FlüAG nur un-ureichend erfüllt haben. Weiter wird ausgeführt, dass mit den Bezirksregierungen ein zeitnaher Ausgleich dieses Zustandes vereinbart worden ist. Die Bezirksregierung Arnsberg ergänzt zeitnah die allen Bezirksregierungen vorliegende Auflistung um die bei der Berechnung der Fehlerquote berücksichtigten Aufnahmeeinrichtungen. Der Erlass und der Schnellbrief sind als Anlage beigefügt.

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Flüchtlingsunterbringung: Fachkommission Städtebau legt überarbeitete Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten vor

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in einem Schnell die aktualisierten Hinweise der Fachkommission Städtebau (Bauministerkonferenz) zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen informiert. Diesen stellen wir Euch hier zum Download zur Verfügung

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