Durch den Wegfall des Betreuungsgeldes werden 430,9 Millionen Euro Bundesgelder in NRW frei.  Wir begrüßen, dass die Landesregierung diese Mittel in vollem Umfang  für Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung einsetzt und damit den Kommunen zur Verfügung stellt.

„Wir begrüßen die geplanten Maßnahmen der Landesregierung zum Ausbau und zur weiteren Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Mit diesem Schritt in die richtige Richtung ist eine grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes nicht überflüssig. Auch sie muss zielgerichtet weiter verfolgt werden“, ergänzt Frank Baranowski weiter.

Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung

Eine weitere positive Einigung erfolgte in der Frage der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung. Im Übergangsjahr 2016 wird die Jahrespauschale von aktuell 7.578 Euro auf 10.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr angehoben. Auch die sogenannten Geduldeten, deren Verfahren abgeschlossen ist, die aber nicht abgeschoben werden können, werden erstmals bei der Berechnung der Mittel aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetzt seitens des Landes berücksichtigt.  

 „Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land mit der Pauschale ein schlankes Verfahren vorgeschlagen hat. Um dennoch aktuelle Entwicklungen berücksichtigen zu können, sind Revisions- und Evaluierungsmöglichkeiten vorgesehen, um auf steigende Flüchtlingszahlen zeitnah reagieren zu können. Das Land steht zu den Kommunen und hält die finanzielle Belastung im Rahmen“, so Frank Baranowski weiter.

Im Zuge der geplanten Systemumstellung 2017 wird die jährliche  Pauschale auf eine monatliche Zahlung pro Flüchtling umgestellt. „Mit dieser Vereinbarung wird eine zentrale Forderung der Kommunalen in NRW endlich erfüllt. Die monatliche Abrechnung wird der Realität gerechter. Ob die Mittel ausreichen, wird sich zeigen und muss zeitnah überprüft werden“, erläutert Baranowski abschließend.