MELDUNGEN
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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer – Sicherung des Aufkommens hat Priorität
Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss eine Reform nun umgehend in Angriff genommen werden. Ziel ist die Sicherung des bisherigen Grundsteueraufkommens für die Kommunen.
Bund und Länder in der Pflicht!
Anlässlich der heutigen Verkündigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) und Oberbürgermeister von Gelsenkirchen:
Grundsteuer verfassungswidrig
Das Verfassungsgericht hat die Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Diese muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Eine Übergangsfrist gilt bis 2024.
Mehr Unterstützung bei der Finanzierung für Flüchtlinge gefordert
Initiative von Bürgermeistern verlangt mehr Geld für Integrationsarbeit und das Verfahren von Ausreisepflichtigen – Die SGK NRW begrüßt die Forderungen der Hauptverwaltungsbeamten aus dem Kreis Herford, die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterzuleiten und die Unterstützung für ausreisepflichtige Personen auszuweiten.
Bericht der Landesregierung zur Teilweisen Weiterleitung der Integrationspauschale im Jahr 2018
Die Landesregierung teilte auf Nachfrage mit, wie die nunmehr außerhalb des GFG etatisierten 100 Millionen Euro auf die Kommunen verteilt werden sollen. Entgegen den Versprechungen im CDU Wahlprogramm zur Landtagswahl 2017 werden die Mittel aus der Integrationspauschale nun doch nicht vollständig an die Kommunen weitergeleitet.