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AKTUELLE MELDUNGEN

Zur Situation des landesrechtlichen MieterInnenschutzes

CDU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2017 dem landesrechtlichen MieterInnenschutz in Nordrhein-Westfalen, den die SPD geschaffen hat, den Kampf angesagt.

In ihrem Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 79 u.a.:

„DAZU WERDEN WIR DIE KAPPUNGSGRENZENVERORDNUNG UND DIE MIETPREISBEGRENZUNGSVERORDNUNG
AUFHEBEN … DIE KÜNDIGUNGSSPERR-FRISTVERORDNUNG, DIE ZWECKENTFREMDUNGSVERORDNUNG, DIE UMWANDLUNGSVERORDNUNG WERDEN WIR AUFHEBEN, DAS WOHNUNGSAUFSICHTSGESETZ ÜBERPRÜFEN.“

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Kommunalverfassungsrecht – Hinweise zur Vorgehensweise im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19

Der erste Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) zur Durchführung von
Corona Virus vom 21.03.2020 wurde auf Grundlage der kommunalrechtlichen Änderungen nach
dem Epidemiegesetz vom 14.04.2020 überarbeitet. Der StGB NRW hat dazu einen Schnellbrief veröffentlicht, den wir Euch gemeinsam mit dem erneuerten Erlass gerne zur Verfügung stellen.

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Telefon und E-Mail

Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

Unsere Adresse

Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf

Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf

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