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Kommunalwahl 2020 – Angabe einer E-Mail-Adresse

Nach dem § 26 KWahlO muss der Wahlvorschlag unter anderem enthalten den Namen und gegebenenfalls die Kurzbezeichnung der Partei die den Wahlvorschlag einreicht sowie neben dem Familiennamen, die Vornamen, Beruf, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) auch die E-Mail-Adresse oder Postfach sowie Staatsangehörigkeit des Bewerbers.

Hierzu teilt der Landeswahlleiter folgendes mit:

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Keine Verschiebung der Kommunalwahlen

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschlüssen vom 30. Juni 2020 eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die die Durchführung der Kommunalwahlen 2020 betrafen....

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