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AKTUELLE MELDUNGEN
Hübner: Faire und rechtssichere Verteilung von Finanzhilfen für Kommunen
Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat heute einen Gesetzentwurf über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen beschlossen. Nordrhein-Westfalens Kommunen werden dabei von finanziellen Hilfen in Höhe von insgesamt rund 1,126 Milliarden Euro profitieren, die der Bund zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht damit einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt deutlich höher als beim üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel.
Schnellbrief: Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Schulgelände
Im Schnellbrief 165/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über ein Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW). Thematisiert werden insbesondere die Schulpflicht und die Belegung von Schulgebäuden und -anlagen mit Flüchtlingen.
Römer: Hilfe für die Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung
Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten wird, vom 1.1.2015 auf den 1.1.2016 verändert werden.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
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40104 Düsseldorf
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Römer: Hilfe für die Kommunen bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung
Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben heute in ihren Sitzungen die nordrhein-westfälische Landesregierung aufgefordert, mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Abrechnung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) die Kommunen zu entlasten. Schon für den Haushalt 2016 soll der Abrechnungsstichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten wird, vom 1.1.2015 auf den 1.1.2016 verändert werden.
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