PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Zusammenarbeit von Kommunen wird gesichert
Die Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Steuerbefreiung bestimmter Formen der Zusammenarbeit. Eine entsprechende Regelung hat die Koalition aus SPD und Union heute im Finanzausschuss beschlossen. Das ermöglicht den Kommunen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kosten zu sparen und ihre Arbeit effizient zu organisieren.
FlüAG-Pauschalen und Gemeindeanteil am USt-Aufkommen
Die Berechnungen zur Abschätzung der einzelgemeindlichen Entlastungswirkungen der FlüAG-Pauschalen in NRW aufgrund der beabsichtigten neuen Stichtagsregelung (Stichtag 01.01.2015) liegen nun für 2015 und 2016 vor.
Landesregierung stellt 900 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge bereit
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will in einem 3. Nachtragshaushalt 2015 zusätzlich gut 900 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitstellen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Landtag in einem abgekürzten Verfahren über die aktualisierte Planung für das laufende Jahr abstimmen, so dass das Geld schon Anfang Oktober den Kommunen und Landesbehörden zur Verfügung stehen kann.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Zusammenarbeit von Kommunen wird gesichert
Die Kommunen erhalten Rechtssicherheit für die Steuerbefreiung bestimmter Formen der Zusammenarbeit. Eine entsprechende Regelung hat die Koalition aus SPD und Union heute im Finanzausschuss beschlossen. Das ermöglicht den Kommunen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Kosten zu sparen und ihre Arbeit effizient zu organisieren.
FlüAG-Pauschalen und Gemeindeanteil am USt-Aufkommen
Die Berechnungen zur Abschätzung der einzelgemeindlichen Entlastungswirkungen der FlüAG-Pauschalen in NRW aufgrund der beabsichtigten neuen Stichtagsregelung (Stichtag 01.01.2015) liegen nun für 2015 und 2016 vor.
Landesregierung stellt 900 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge bereit
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will in einem 3. Nachtragshaushalt 2015 zusätzlich gut 900 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe bereitstellen. Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Landtag in einem abgekürzten Verfahren über die aktualisierte Planung für das laufende Jahr abstimmen, so dass das Geld schon Anfang Oktober den Kommunen und Landesbehörden zur Verfügung stehen kann.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf