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Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins

Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

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