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AKTUELLE MELDUNGEN
Weitere bauplanungsrechtliche Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte geplant
Die weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen erfordern die schnelle Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften.
Nach dem Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmegesetz, durch das die bis zum
31.12.2019 befristeten Regelungen des § 246 Abs. 8 bis 10 Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen
wurden (siehe Schnellbrief 2o3/2014), plant die Bundesregierung weitere bauplanungsrechtliche
Erleichterungen. Dies geschieht im Rahmen eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
(Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes
und weiterer Gesetze – „Asylpaket“) und wird Gegenstand des Bund-Länder-
Gipfels am kommenden Donnerstag, dem 24.09.2015 sein.
Personalkostenerstattung im Rahmen der in sog. Amtshilfe durch die Kommunen in NRW betriebenen Notunterkünfte
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich gemeinsam mit den anderen beiden kommunalen
Spitzenverbänden gegenüber der Landesregierung intensiv dafür eingesetzt, dass die notwendigen
Kosten für eigenes Personal der Kommunen, die im Rahmen der sog. „Amtshilfe“
Notunterkünfte für das Land betreiben, erstattet werden.
Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz)
Die Bundesregierung hat dem DStGB kurzfristig Gesetzentwürfe zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze
(Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) sowie den Entwurf einer Verordnung
zur Veränderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer
Verordnungen mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahme des DStGB, der sich der StGB NRW anschließt und die Gesetzentwürfe stellen wir in der Anlage zur Verfügung.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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wurden (siehe Schnellbrief 2o3/2014), plant die Bundesregierung weitere bauplanungsrechtliche
Erleichterungen. Dies geschieht im Rahmen eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
(Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes
und weiterer Gesetze – „Asylpaket“) und wird Gegenstand des Bund-Länder-
Gipfels am kommenden Donnerstag, dem 24.09.2015 sein.
Personalkostenerstattung im Rahmen der in sog. Amtshilfe durch die Kommunen in NRW betriebenen Notunterkünfte
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich gemeinsam mit den anderen beiden kommunalen
Spitzenverbänden gegenüber der Landesregierung intensiv dafür eingesetzt, dass die notwendigen
Kosten für eigenes Personal der Kommunen, die im Rahmen der sog. „Amtshilfe“
Notunterkünfte für das Land betreiben, erstattet werden.
Gesetzentwurf zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz)
Die Bundesregierung hat dem DStGB kurzfristig Gesetzentwürfe zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze
(Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) sowie den Entwurf einer Verordnung
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