PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
EU-Beschluss zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht ausreichend
Den Beschluss der EU-Innenminister zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen hält NRW-Innenminister Ralf Jäger nur „für einen Einstieg in eine längst überfällige solidarische Flüchtlingspolitik in Europa“.
Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins
Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen erlassen, die Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen zum Ziel haben.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
EU-Beschluss zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht ausreichend
Den Beschluss der EU-Innenminister zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen hält NRW-Innenminister Ralf Jäger nur „für einen Einstieg in eine längst überfällige solidarische Flüchtlingspolitik in Europa“.
Sonderförderung für Flüchtlingsunterbringung zum Nullzins
Die KfW unterstützt Deutschlands Kommunen ab sofort bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften mit einer Sonderfazilität „Flüchtlingseinrichtungen“. Im Rahmen des bestehenden Förderprogramms „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (208) werden Investitionskredite für den Neu- und Umbau, die Modernisierung, den Erwerb sowie die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung gestellt. Der Zinssatz beträgt bis auf weiteres 0,00 % p.a. effektiv und wird für 10 Jahre festgeschrieben. Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen erlassen, die Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen zum Ziel haben.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf