Die Beschlüsse stellen gute Nachricht für die Kommunen dar:

  • Für 2015 stockt der Bund seine Beteiligung an den Aufnahmekosten um eine weitere Milliarde auf.
  • Ab 2016 wird er sich dauerhaft mit monatlich 670 Euro pro Flüchtling (mit guter Bleibeperspektive) an den Kosten beteiligen. Für die unbegleiteten, minderjährigen Jugendliche stellt der Bund 350 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder sind aufgefordert, die Mittel auch an die Kommunen zeitnah weiterzuleiten.
  • Um die Unterbringungsmöglichkeiten schnell zu vergrößern, werden für Flüchtlingsunterkünfte baurechtliche Vorschriften gelockert und Bundesliegenschaften schnell und verbilligt an Kommunen abgegeben.

Eine erhebliche Erleichterung für die Kommunen bedeuten die Beschleunigung der Asylverfahren wie auch der längere Verbleib von Asylbewerbern in Erstaufnahmeeinrichtungen. So können sich die Kommunen auf die schnelle Integration der Flüchtlinge konzentrieren, die auf Dauer hier bleiben. Eine frühe Öffnung von Sprachkursen und die schnelle aktive Arbeitsförderung unterstützt die Integrationsarbeit. Dringend konkretisiert werden muss nun, wie der angekündigte Aufbau von Erstaufnahmeeinrichtungen umgesetzt werden soll.

Mehr Bundesmittel wird es auch dafür geben, dass die Kommunen sozialen Wohnraum schaffen und weitere Kitaplätze einrichten. Auch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements durch 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst bedeutet eine gezielte Förderung der Flüchtlingshilfe im Alltag.