PRESSE
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AKTUELLE MELDUNGEN
Entwurf zur Änderung der Entschädigungsverordnung
Der Städte- und Gemeindebund informierte durch den Schnellbrief Nr. 270/215 vom 25. November 2015 über die geplante Anhebung der Aufwandsentschädigungen für Rats- und Ausschussmitglieder in Höhe von 10 % durch Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 1. Januar 2016. In der Anlage sind nun die genauen Zahlen im Änderungsentwurf einsehbar.
Einführung der Internet-Bekanntmachung durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung als weitere Bekanntmachungsform die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet eingeführt. Damit ist den Kommunen die Möglichkeit eröffnet worden, öffentliche Bekanntmachungen in Zukunft auf ihrer Homepage zu vollziehen. Dazu hat der Städte- und Gemeindebund NRW einen Schnellbrief mit weiteren Informationen veröffentlicht.
Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Im Schnellbrief 286/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über die finanzielle Attraktivitätssteigerung zu Gunsten von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten für Tätigkeiten im Rahmen der im öffentlichen Dienst zu erbringenden Flüchtlingshilfe. Der Gesetzentwurf steht zum Download bereit.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Einführung der Internet-Bekanntmachung durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung
Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung als weitere Bekanntmachungsform die öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet eingeführt. Damit ist den Kommunen die Möglichkeit eröffnet worden, öffentliche Bekanntmachungen in Zukunft auf ihrer Homepage zu vollziehen. Dazu hat der Städte- und Gemeindebund NRW einen Schnellbrief mit weiteren Informationen veröffentlicht.
Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes
Im Schnellbrief 286/2015 informiert der Städte- und Gemeindebund NRW über die finanzielle Attraktivitätssteigerung zu Gunsten von im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten für Tätigkeiten im Rahmen der im öffentlichen Dienst zu erbringenden Flüchtlingshilfe. Der Gesetzentwurf steht zum Download bereit.
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