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Daldrup: Finanzgericht Münster bestätigt gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Das Finanzgericht Münster bestätigt in einem Musterverfahren die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Einkaufs von Hotelleistungen. Der Hoteleinkauf unterliegt der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung – herauszurechnen sind Leistungen, die über die reine Anmietung des Hotelzimmers hinausgehen. Dies sind Verpflegung, Unterhaltung, Beförderung und die übliche Rezeption sowie die Reinigung der Räumlichkeiten. Dies ist der Tenor eines heute bekannt gegebenen Urteils des Finanzgerichts Münster.
„Faires Verfahren bei der Erstattung der Flüchtlingskosten“
Zur aktuellen Berichterstattung über die Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
FACTSHEET – Fünf Schritte strategischer Öffentlichkeitsarbeit
Strategische Öffentlichkeitsarbeit erfordert ein Umdenken in der Kommunalverwaltung. Alle Akteure müssen sie als Teil ihrer Arbeit begreifen. Es geht um aktive Kommunikation, um einen „echten Dialog. Nur so lassen sich ambitionierte Projekte im Konsens mit der Bevölkerung umsetzen.
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Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
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