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AKTUELLE MELDUNGEN

Kommentierung zur konsolidierten Fassung der GO NRW

Der Landtag NRW hat nach der 2. Lesung am 10.11.2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen gegen die Stimmen von FDP, Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd mit den vom Fachausschuss beschlossenen Änderungen Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (Drucksache 16/12363) angenommen und verabschiedet. Das Gesetz wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2016 Nr. 35 vom 28.11.2016, Seite 965 bis 976, veröffentlicht und ist dann in Kraft getreten.

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Daldrup: Ausweitung der politischen Einflussmöglichkeiten der Kreistage in Nordrhein-Westfalen

Die SGK NRW begrüßt das heute verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Kreistages. „Durch das Gesetz werden der politische Einfluss und die politische Gestaltungsmöglichkeit in den Kreistagen erhöht“, kommentiert Bernhard Daldrup, Landesgeschäftsführer der SPD-Kommunalen (SGK NRW), den heute in zweiter Lesung im Landtag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Kreistage.

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Wir stärken die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kreistage

Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute nach intensiven Beratungen das „Gesetz zur Stärkung des Kreistags“ verabschiedet. Mit dem Gesetz werden zukünftig die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kreistage an die Möglichkeiten der Räte in den Gemeinden angeglichen.

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Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de

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Elisabethstraße 16
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Die SGK NRW begrüßt das heute verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Kreistages. „Durch das Gesetz werden der politische Einfluss und die politische Gestaltungsmöglichkeit in den Kreistagen erhöht“, kommentiert Bernhard Daldrup, Landesgeschäftsführer der SPD-Kommunalen (SGK NRW), den heute in zweiter Lesung im Landtag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Kreistage.

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute nach intensiven Beratungen das „Gesetz zur Stärkung des Kreistags“ verabschiedet. Mit dem Gesetz werden zukünftig die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten der Kreistage an die Möglichkeiten der Räte in den Gemeinden angeglichen.

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