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AKTUELLE MELDUNGEN
Gespräch mit Wirtschaftsministerium zu verkaufsoffenen Sonntagen
In den vergangenen Monaten wurden durch Gerichtsentscheidungen diverse Rechtsverordnungen über das Offenhalten von Geschäften an Sonntagen in Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig erklärt. In Anlehnung an die Entscheidungen des BVerfG vom 01.12.2009 sowie vom BVerwG vom 11.11.2015 hat das OVG NRW strenge Voraussetzungen formuliert, die für die Schaffung einer rechtmäßigen Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen notwendig sind. Insbesondere ist dabei auf den Anlassbezug sowie eine von der Verwaltung vorzunehmende Prognoseentscheidung hinzuweisen (vgl. OVG Beschluss vom 10.06.2016 – 4 B 504/16).
Landesentwicklungsplan NRW vom Landtag beschlossen
Der Landtag hat am 14.12.2016 dem Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 05.07.2016 mehrheitlich zugestimmt (Anlage).
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 dem Entwurf des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zugestimmt. Mit dem Gesetz mit einem Fördervolumen von 1,126 Mrd. € bis zum Jahr 2020 sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze im Rahmen des Vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen wird das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt umfassen. Damit entspricht der Bund einer Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
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Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
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Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Landesentwicklungsplan NRW vom Landtag beschlossen
Der Landtag hat am 14.12.2016 dem Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 05.07.2016 mehrheitlich zugestimmt (Anlage).
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 dem Entwurf des Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zugestimmt. Mit dem Gesetz mit einem Fördervolumen von 1,126 Mrd. € bis zum Jahr 2020 sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze im Rahmen des Vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen wird das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt umfassen. Damit entspricht der Bund einer Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
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