Kindergeld für Kinder im EU-Ausland überprüfen

"Die Debatte über die Höhe des Kindergelds für Kinder, die im EU-Ausland leben, muss sachlich geführt werden. Klar ist, dass sich das soziale Gefälle in Europa auch in den sozialen Leistungen abbildet. Deshalb stellt die Arbeitnehmer-Freizügigkeit die Europäischen Mitgliedsstaaten im Sozialrecht vor besondere Herausforderungen. Wir haben eine ähnliche Diskussion auch bei dem Bezug von Sozialhilfe geführt, welcher für Zuwanderer aus der EU gerade durch eine Gesetzesänderung maßvoll begrenzt wurde. Weder beim Arbeitslosengeld II noch beim Kindergeld kann das deutsche Recht dieses soziale Gefälle in Europa kompensieren.
Wenn eine Familie mit Kindern in einem anderen EU-Land lebt, beziehen sie dort Kindergeld nach dem dortigen Recht. Das ist richtig so. Wenn die Eltern oder nur ein Elternteil in Deutschland arbeiten, beziehen die Eltern ebenso Kindergeld – allerdings nach deutschem Recht, auch wenn die Kinder nicht in Deutschland leben. 
In den Stadtteilen, in denen Deutsche und EU-Ausländer zusammenleben – insbesondere in den Kommunen, die stark von Armutszuwanderung betroffen sind – werden diese Fragen kontrovers diskutiert. Sigmar Gabriel hat diese Diskussion aufgegriffen. Mit seiner Forderung, den Kindern die Zahlungen zukommen zu lassen, die denen des Heimatlandes entsprechen, hat er auf eine Herausforderung hingewiesen, die auf europäischer Ebene geregelt werden muss. Die Kommunen dürfen nicht zum Austragungsort sozialer Ungleichheit in Europa werden."