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Übergang Asylbewerberleistungsgesetz / SGB II – Kosten der Unterkunft

an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW sind inzwischen wiederholt rechtliche und praktische Fragen zum Rechtskreiswechsel von Flüchtlingen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II herangetragen worden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob bzw. inwieweit die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) auch dann durch die Jobcenter nach § 22 SGB II anerkannt werden, wenn sich die Flüchtlinge noch in einer Gemeinschaftsunterkunft oder in einer von der Kommune angemieteten Wohnung weiterhin aufhalten.

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Zur Einführung des Kontrollbarometers

Zur Einführung des Kontrollbarometers und einem fairen Mehrkostenausgleich für Kommunen in Nordrhein-Westfalen erklärt Michael Hübner, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

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