Meilenstein für Alleinerziehende

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durchgesetzt und eine erhebliche Verbesserung für die Alleinerziehenden und ihre Kinder erreicht. Zukünftig wird die Dauer verlängert, für die Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss beziehen können: Die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren wird aufgehoben und die Leistung auf Kinder bis zu 18 Jahren ausgeweitet. Davon werden schätzungsweise 120.000 Kinder profitieren.

Der Gesetzentwurf ist seit mehreren Wochen in der Diskussion. Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses verursacht nämlich Kosten bei Bund, Ländern und Kommunen in Millionenhöhe. Überdies entstehen bei den Kommunen erhebliche Personal- und Verwaltungskosten, die bislang nicht hinreichend abgedeckt werden. Deswegen ist es gut, dass der Bund seine Beteiligung an der Finanzierung auf 40 Prozent erhöht. Die Länder müssen sich ebenfalls angemessen beteiligen.

In Nordrhein-Westfalen besteht seit mehr als einem Jahrzehnt eine Kostenverteilung, die die Hauptlast nicht beim Land, sondern bei den Kommunen lässt. Die Kommunen dürfen im Gegenzug die Einnahmen aus dem sogenannten „Rückgriff“ beim zahlungsfähigen Elternteil zum größten Teil behalten. Diese Verteilung geht zurück auf eine Empfehlung des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2002.

"Wenn das Gesetz in Kraft tritt, muss in Nordrhein-Westfalen die Kostenverteilung neu geregelt werden. Die jetzige Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Dabei erwarten wir, dass die Kommunen spürbar entlastet werden“, erklärt der Vorsitzender der SGK Nordrhein-Westfalen, Frank Baranowski.