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AKTUELLE MELDUNGEN
Die KOMMUNALE Zeitung – Ausgabe 2 | 2017
Die zweite Ausgabe der KOMMUNALEN 2017 geht heute in den Versand und liegt bei allen Mitgliedern ab Morgen im Briefkasten. In dieser Ausgabe: Sozialer Arbeitsmarkt, Digitalisierung, regionaler Zeitungsmarkt
20 Millionen Euro für die soziale Baulandentwicklung – mehr Flächen für den sozialen Wohnungsbau
Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen bei der Mobilisierung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau noch stärker unterstützen. Bauminister Michael Groschek, Dietrich Suhlrie als Mitglied des Vorstands der landeseigenen NRW.BANK und Franz Meiers als Geschäftsführer der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) haben dazu jetzt einen Vertrag zur sozialen Baulandentwicklung unterzeichnet.
Steuerung des Asylsystems in Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung will mit dem als Anlage 1 beigefügten Erlass das Landesaufnahmesystem
in Nordrhein-Westfalen stärker unter asylrechtlichen Gesichtspunkten steuern. Der Erlass beschreibt
hierzu spezifische Verfahrensregelungen für Asylbewerbergruppen, benennt Zuständigkeiten
für einzelne Phasen, beschreibt das Zusammenwirken aller Beteiligten und enthält
Vorgaben für die Aufgabenstellung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
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Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen bei der Mobilisierung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau noch stärker unterstützen. Bauminister Michael Groschek, Dietrich Suhlrie als Mitglied des Vorstands der landeseigenen NRW.BANK und Franz Meiers als Geschäftsführer der landeseigenen Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) haben dazu jetzt einen Vertrag zur sozialen Baulandentwicklung unterzeichnet.
Steuerung des Asylsystems in Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung will mit dem als Anlage 1 beigefügten Erlass das Landesaufnahmesystem
in Nordrhein-Westfalen stärker unter asylrechtlichen Gesichtspunkten steuern. Der Erlass beschreibt
hierzu spezifische Verfahrensregelungen für Asylbewerbergruppen, benennt Zuständigkeiten
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