PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
Baranowski: Ein guter Tag für die Demokratie!
„Die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist ein Sieg für die kommunale Demokratie und ein klares Signal gegen die willkürliche Machtpolitik von Ministerpräsident Laschet und seiner Koalition aus CDU und FDP“, erklärt Frank Baranowski, Vorsitzender der SGK NRW und Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf