PRESSE
PRESSE
AKTUELLE MELDUNGEN
Drohenden Ausbaustopp verhindern – Kommunen bei der Schaffung von Kita-Plätzen nicht im Regen stehen lassen
Die SPD-Landtagsfraktion fordert, dass die kommunalen Jugendämter mit ausreichenden Investitionsmitteln ausgestattet werden damit diese den Kita-Ausbau dem weiterhin steigenden Bedarf anpassen können. Wenn Ihr Eurer Kommunen Fördermittel zum Ausbau der Kitas ausgeschöpft sind, wäre es gut, wenn Ihr uns einen kurzen Hinweis geben könntet.
Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf
AKTUELLE MELDUNGEN
Drohenden Ausbaustopp verhindern – Kommunen bei der Schaffung von Kita-Plätzen nicht im Regen stehen lassen
Die SPD-Landtagsfraktion fordert, dass die kommunalen Jugendämter mit ausreichenden Investitionsmitteln ausgestattet werden damit diese den Kita-Ausbau dem weiterhin steigenden Bedarf anpassen können. Wenn Ihr Eurer Kommunen Fördermittel zum Ausbau der Kitas ausgeschöpft sind, wäre es gut, wenn Ihr uns einen kurzen Hinweis geben könntet.
Fragen und Antworten zum Urteil
1. Welche Folgen hat die Entscheidung zur Stichwahl für die anstehenden Kommunalwahlen?
Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass das Änderungsgesetz zum Kommunalwahlgesetz NRW teilweise mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig ist, tritt automatisch die vorhergehende, bis zum 31. August 2019 geltende Fassung des § 46c Kommunalwahlgesetz NRW wieder in Kraft. Danach muss eine Stichwahl durchgeführt werden, wenn von mehreren Bewerbern und Bewerberinnen im ersten Wahlgang keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Abschaffung der Stichwahl verfassungswidrig
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
PRESSEKONTAKT
Telefon und E-Mail
Telefon: 0211-876747-0
Telefax: 0211-876747-27
E-Mail: info(at)sgk-nrw.de
Unsere Adresse
Elisabethstraße 16
40217 Düsseldorf
Postanschrift:
Postfach 20 07 04
40104 Düsseldorf